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Im Februar 2023 habe ich Wohnung im Erdgeschoss (EG Mitte) von Herrn Lütgenmeier gekauft und wohne in dieser seit Mai des gleichen Jahres. Schon bei den ersten Gesprächen und Vorbesichtigungen mit dem Vorbesitzer kam zur Sprache, das im 3. OG ein Mieter wohne, der auch ab zu und zu Sachen aus dem Fenster wirft und der jetzt gerade verschwunden sei. Im Protokoll der Eigentümerversammlung im März 2023, der ich als potentieller Käufer beiwohnte – übrigends mit einer Beschlussfassung 2019 – 2022 und trotz Corona wäre vielleicht anderes möglich gewesen – findet sich dann auch die folgenden Formulierungen: „Es wird über die ‚Belästigungen‘ des Bewohners Gribbe im DG gesprochen. Hinweis aus dem Haus: wenn Belästigungen welcher Art auch immer bestehen, bitte die Polizei rufen. Diesen ist der ‚Vorgang‘ bekannt, die Einsätze führen in der Regel dazu, da der Mieter ‚ruhig‘ ist.“ Herrn Gribbe habe ich ich erst sehr viel später im Jahr einmal gesehen – er musste klingeln, weil er keinen Hausschlüssel hatte – dann habe dann tatsächlich die Polizei gerufen, aber passiert ist gar nichts. Im Übrigen soll dieser Mieter auch für eine deformierte und dann ausgetauschte Hauseingangstür und ein defektes Rauchabzugsfenster im 3. OG verantwortlich sein – so der Flurfunk.